Einvernehmliche Auflösung mit Wiedereinstellungszusage

Kurzarbeit – Spezialfall Corona

Aus Sicht der Dienstgeber*innen

positiv

keine Liquiditätsbelastung durch Vorfinanzierung von Löhnen und Gehälter

positiv

Resturlaube, Zeitguthaben, Ansprüche aus der Abfertigung alt können vorgetragen werden

positiv

keine Lohnvorrückungen bzw. Bienalsprünge während der Auflösungszeit

positiv

keine weiteren Urlaubstage

positiv

keine Kostenübernahme in einem Krankheitsfall

negativ

keine Mitarbeiterbindung

negativ

keine Einforderung von Arbeitsleistungen möglich

Aus Sicht der Dienstnehmer*innen

negativ

das Ausfallsentgelt beträgt lediglich 55 % (abhängig vom Familienstand max 60 %).