„Neue“ Kleinunternehmer ab 2017 – durch Außerachtlassung steuerfreier Umsätze
Wer ist ein Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer sind
inländische Unternehmer,
deren Umsätze im Veranlagungszeitraum
€ 30.000,00 netto nicht übersteigen.Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15 % innerhalb eines Zeitraumes von fünf Kalenderjahren ist unbeachtlich.
Es besteht die Verpflichtung Aufzeichnungen zu führen und ab 7.500 € Umsatz eine Steuererklärung abzugeben.
Seit 1.1.2017 wurde die Berechnung der Umsatzgrenze insoweit geändert, als neben den Umsätzen aus Hilfsgeschäften und Geschäftsveräußerungen nunmehr auch Umsätze im Zusammenhang mit gewissen umsatzsteuerfreien Lieferungen und Leistungen bei der Berechnung der Umsatzgrenze ausgenommen wurden (siehe unten angeführte Tabelle).