Können Werbungskosten durch Nutzung eines Dienstwagens für ein weiteres Dienstverhältnis geltend gemacht werden?
Dienstfahrten für ein zweites Dienstverhältnis (kurz DV 2) mit einem im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses (kurz DV 1) zur Verfügung gestellten KFZ sind Werbungskosten.
Der Verwaltungsgerichtshof hat in einem konkreten Fall folgendes entschieden:
Insgesamt wurden mit dem PKW, für dessen Nutzung beim DV 1 ein voller Sachbezug angesetzt wurde, im betreffenden Kalenderjahr insgesamt 45.000 km zurückgelegt.
Laut Fahrtenbuch entfallen davon insgesamt 16.000 km auf Fahrten, die nicht berufliche Fahrten aus dem DV 1 betreffen (= 100 %).
Von diesen Fahrten entfallen wiederum 11.000 km (d.s. 68,75 % der gesamten, nicht aus dem DV 1 beruflich veranlassten Fahrten) auf tatsächliche Privatfahrten und
5.000 km (d.s. 31,25 % der gesamten, nicht aus dem DV 1 beruflich veranlassten Fahrten)
für das DV 2.
Daraus folgt, dass 31,25 % des vollen Sachbezugswertes aus dem ersten Dienstverhältnis (DV 1)
Werbungskosten im Rahmen des zweiten Dienstverhältnisses (DV 2) darstellen.
Unter diesen Werbekostenbegriff fallen auch Familienheimfahrten, Fahrten zu Fortbildungs-stätten etc.
Stand November 2017